AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die takeGolf (nachstehend "tG“ genannt) wird beauftragt und bevollmächtigt nach Maßgabe der von mir nachstehend getroffenen Auswahl zu einer gewünschten Mitgliedschaft in einem Golfclub, der Mitglied im Deutscher Golfverband e.V.ist, mich/uns zu vertreten bei der Eingehung (Aufnahmeantrag), Durchführung (Korrespondenzen, Abwicklung von Zahlungen) und Beendigung (Kündigung) der hierzu erforderlichen Erklärungen für Mitgliedschaften, Spiel- und Nutzungsrechte (nachfolgend zusammengefasst "Spielrechte“ genannt) und durchzuführenden Zahlungen. Die hierfür tG zustehende, angemessene Vergütung ist in den nachstehenden Preisübersichten für Mitgliedschaften enthalten, ebenso wie die derzeitigen Aufwendungen für Spielrechte. Von der Beschränkung des § 181 BGB ist tG befreit.

Ablauf
Dieser Auftrag stellt ein Angebot des Unterzeichners dar, welches von tG durch gesondertes Schreiben über den ersten Jahresbeitrag angenommen werden kann, mit der Maßgabe, dass weitere Tätigkeiten von tG (wie insb. Aufnahmeantrag) erst nach Rechnungsausgleich erfolgen. tG informiert über Ihre Mitgliedschaft und übermittelt den Mitgliedsausweis der Golfclubs (zirka zwei Wochen nach Aufnahme).

Widerruf
Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen in Textform, also z.B. durch Brief, Fax oder E-Mail an takeGolf erklärt werden.
Der Widerruf ist zu richten an:
takeGolf, Moosbachstraße 1,83026 Rosenheim, E-Mail: info@takegolf.de.
Der Kunde hat die Kosten, die durch zwischenzeitliche Beauftragung der Mitgliedschaft entstanden sind, zu tragen.

Kündigung
Das Vertragsverhältnis und die Spielrechte können schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12. des Kalenderjahres gekündigt werden. Bei Nichtbezahlung der einmal jährlichen Mitgliedsbeitrages spätestens innerhalb eines Monats ab Fälligkeit, insbesondere infolge mangelnder Deckung des in einem SEPA-Lastschriftmandat genannten Kontos, kann tG durch Kündigung oder in sonstiger Weise die Spielrechte beenden. Die Beendigung dieses Vertrages führt zur Beendigung der Spielrechte und umgekehrt.

Kosten
Der Preis für eine Fernmitgliedschaft der takeGOLF beträgt für Schüler/Studenten € 139.-; für Partner € 159.- (pro Person) und Einzelmitglieder € 169.- inkl. der Kosten für alle Verbände und HCP Verwaltung vom 01.01. – bis 31.12 des einen Jahres. Sollte ein Vertrag unter der Saison mit einem günstigeren Beitrag abgeschlossen werden so beträgt der Beitrag für das komplette darauffolgende Jahr wieder € 139.- (Schüler/Studenten) / € 159.- p.P. (Partner) bzw. € 169.- (Einzelmitglieder).

Einzug des Beitrages
Einmalzahlung des Mitgliedsbeitrages per SEPA-Lastschriftmandat (Jahresmitgliedschaft)
Hiermit ermächtige(n) ich/wir die/den takeGolf/Golfclub widerruflich, die von mir /uns zu entrichtende Zahlung (Beitrag für meine/unsere Mitgliedschaft/en pro Person und Jahr, gemäß obigen Auftrag) bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos, durch SEPA-Lastschrift einzuziehen. Sollte mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Durch ungerechtfertigte Rückbuchungen werden dem Zahlungsempfänger die Kosten und Aufwendungen in Höhe von € 9.- erstattet. Die Kosten, werden mit dem nächsten Wiedereinzug abgerechnet. Kann der jährliche Beitrag wegen fehlender Deckung des Kontos mehrfach nicht eingezogen werden, werden die Forderungen des Zahlungsempfängers an ein Inkassobüro übergeben. Die Mehrkosten trägt der Kontoinhaber.
Achtung: Bei Partnermitgliedschaften haftet der genannte Kontoinhaber auch für die Zahlung der Partnermitgliedschaft.

Vollmacht
Mit dem Akzeptieren dieser AGBs bevollmächtige ich die tG mich/uns bei Erklärungen zur Erlangung und Durchführung einer Mitgliedschaft in dem ausgewählten Golfclub, der Mitglied im Deutscher Golfverband e.V. ist, und zur Erlangung und Durchführung von Spielrechten auf der betreffenden Golfanlage zu vertreten, insbesondere die erforderlichen Aufnahmeanträge zu stellen, Annahmeerklärungen entgegenzunehmen, erforderliche Korrespondenzen zu führen und Zahlungen für mich zu leisten, wie auch die zur Beendigung der Mitgliedschaft bzw. Spielrechte erforderlichen Erklärungen abzugeben, insbesondere Kündigungen zu erklären. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist die takeGolf befreit.

takeGolf
  • takeGolf
  • Moosbachstraße 1
  • 83026 Rosenheim 

  • info@takegolf.de
  • Tel.: +49.8031.26697
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